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Städtebaulicher Vertrag für neues Wohngebiet in Leezen abgeschlossen

Städtebaulicher Vertrag für neues Wohngebiet in Leezen abgeschlossen
Die Gemeinde Leezen und die LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH vereinbarten am 09.10.19 in einem Städtebaulichen Vertrag die Entwicklung eines neuen Wohngebietes am südlichen Ortsrand von Leezen. In dem rund 4,3 ha großen Gebiet werden etwa 40 Baugrundstücke entstehen. Das Gebiet ist von Wohnbebauung umgeben und wird sich harmonisch in die bereits vorhandene Siedlungsstruktur einfügen. In der attraktiven Umlandgemeinde von Schwerin ist der Bedarf an Baugrundstücken groß.
Der noch aufzustellende Bebauungsplan soll aus dem bestehenden rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Hierin werden die konkreten Details, beispielsweise der prozentual bebaubare Anteil der Grundstücke oder die Art der Bebauung festgelegt. Ziel ist, eine für Leezen ortstypische Bebauung zu erreichen.
Leezen ist eine stetig wachsende Gemeinde und zählte Ende 2018 mehr als 2.200 Einwohner. Der Ort liegt landschaftlich reizvoll am Ostufer des Schweriner Sees und ist eingebettet in den Naturpark Sternberger Seenland. Mit mehr als 80 ansässigen Unternehmen bietet Leezen vielfältige Arbeitsperspektiven in unterschiedlichsten Branchen. Außerdem gibt es eine Grundschule mit angeschlossenem Hort, eine Kita, Altenpflegeeinrichtungen, ärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie verschiedene Einkaufsmölgichkeiten für den täglichen Bedarf. Vielfältige Kultur-, Sport- und Freizeitangebote im Ort bzw. in der näheren Umgebung werden angeboten. Weiterhin sind die außergewöhnlich guten günstigen Verkehrsanbindungen nach Schwerin, Wismar, Rostock sowie nach Hamburg und Berlin über nahe Landstraßen bzw. die Autobahnen A14, A20 und A24 hervorzuheben.
Foto v.l.n.r.: Robert Erdmann, Geschäftsführer der LGE Mecklenburg-Vorpommern, Volker Bruns, Geschäftsführer der LGE Mecklenburg-Vorpommern, Gerhard Förster, Bürgermeister von Leezen, Manuela Müller, Stellvertretende Bürgermeisterin von Leezen bei der Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages am 09.10.19. Copyright: LGE I S. Jentzen