im Verkauf

Wohngebiet Schönberg „Wohnpark Bünsdorfer Weg“

Der „Wohnpark am Bünsdorfer Weg“ ist ein kleines, feines Wohngebiet für die ganze Familie mitten in Westmecklenburg.

Kirche in Schönberg
LGE Baugebiet Schönberg Bünsdorfer Weg
Kirche in Schönberg

Für ein glückliches Familienleben

Mit einem Einfamilienhaus im „Wohnpark am Bünsdorfer Weg“ in Schönberg beginnen entspannte Zeiten für Ihre Familie. Das Wohngebiet, in dem wir schöne Baugrundstücke verkaufen, befindet sich am östlichen Stadtrand, am Rande der Stepenitz- und Maurineniederung. Die ruhige Lage und die perfekte Infrastruktur machen Ihr Haus zum idealen Ort zum Leben.

Familienfreundlich
mit neuer Kita im Wohngebiet (in Planung)

Hohe Freizeitqualität
viel zu entdecken, in 20 Minuten an der Ostsee

Verkehrsgünstig
mitten in Westmecklenburg, nur eine Stunde bis Hamburg

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Rundum informiert: 360°-Ansicht der Umgebung des Wohngebiets
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Familienfreundliche Umgebung

Mehr Zeit am Morgen ist was Wunderbares. Zum Glück wird die neue Kita direkt im Wohngebiet liegen. Ihre Großen sind auch schnell in der Schule. In Schönberg gibt es alle Schularten von Grundschulen bis zum Gymnasium. Und Sie sind mit dem Rad schnell im Stadtzentrum, um die alltäglichen Besorgungen zu machen.

Familienfreundliche Umgebung

Schönberg Innenstadt

Jede Menge Freizeitmöglichkeiten

Im nahen Naturbad lernen ihre Kinder schwimmen. Ihr Großer trainiert beim TSV Schönberg, die Kleine probiert verschiedene Musikinstrumente aus. An den Wochenenden lassen Sie zusammen Ihre Seele baumeln, erkunden mit den Rädern die Umgebung oder machen einen Familienausflug zum Tigerpark Dassow oder zur Ostsee. Die gemütliche Altstadt mit ihren schönen Fachwerkhäusern lädt zum Bummeln oder Eisessen ein.

Jede Menge Freizeitmöglichkeiten

Naturbad in Schönberg

Ideal für Pendler

Egal, wo Sie arbeiten, von Ihrem neuen Zuhause sind Sie schnell dort und wieder zurück. Schönberg liegt an der Ostseeautobahn A20 und ist in alle Richtungen gut integriert. Eine halbe Stunde ist es bis Lübeck mit dem Auto, eine volle Stunde bis Hamburg (Zentrum). Mit dem Zug sind Sie ähnlich kurz unterwegs.

Ideal für Pendler

Ortseingang Schönberg

Alles auf einen Blick

  • 13 Grundstücke für Einzelhäuser
  • Grundstücksgrößen: zwischen 802m2 bis 2.129m2
  • Größe des Baugebietes: ca. 1,7 Hektar (unsere Bauparzellen)
  • Grundstückspreise: von 149.000 € bis 260.000 €
Die wichtigsten FAQs zu Reservierung und Kauf eines Grundstücks
1. Wie verbindlich ist die Reservierung für mich? Was kostet sie?

Die Reservierung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

2. Wie lange kann ich das Grundstück reservieren? Kann ich die Reservierung verlängern?

Der Zeitraum einer Reservierung beträgt zunächst 4 Wochen, jedoch wird die Reservierung nach Ablauf dieser Frist nicht automatisch gelöscht. Wir bitten Sie, uns vor Ablauf des Reservierungszeitraums eine kurze Rückmeldung zu geben (telefonisch oder per E-Mail), ob Ihr Interesse an dem Grundstück weiterhin besteht. Sollte Ihnen der Zeitraum von 4 Wochen nicht ausreichen, um alles Nötige (wie Finanzierung und Umsetzung des Bauvorhabens) zu klären, sprechen Sie uns bitte an. Eine Verlängerung der Reservierung ist in der Regel möglich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir ein Grundstück nicht unbegrenzt für Sie freihalten können.

3. Was muss ich tun, wenn ich das Grundstück erwerben möchte? Welche Daten werden benötigt?

Für Ihre Kaufabsicht ist eine schriftliche Bestätigung per E-Mail erforderlich. Sobald uns Ihre Erklärung vorliegt, leiten wir Ihre Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, steuerliche Identifikationsnummer) zur Vorbereitung der Beurkundung an das Notariat weiter, das den Musterkaufvertragsentwurf gefertigt hat.

Sollten Sie sich nach Ihrer schriftlichen Zusage gegen den Kauf entscheiden, weisen wir auf die Kostenzahlungsansprüche des Notariats für den Vertragsentwurf hin.

4. Kann ich vor dem Grundstückskauf ein Baugrundgutachten erstellen lassen?

Mit der Reservierung eines Grundstücks werden Ihnen bereits zahlreiche Unterlagen, u. a. ein Bericht über die Baugrunduntersuchung, für den Bereich der Erschließungsanlagen, zur Verfügung gestellt. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, nach entsprechender Abstimmung mit uns, vor Vertragsunterzeichnung eine grundstücksbezogene Baugrunduntersuchung auf Ihre Kosten durchführen zu lassen.

5. Wie lange dauert es, bis ich den Grundstückskauf beurkunden kann?

Der Notar wird Ihnen zeitnah den personalisierten Vertragsentwurf zukommen lassen. Gemäß § 17 Abs. 2 a S. 2 Beurkundungsgesetz wird Ihnen eine 14-tägige Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt, vor deren Ablauf der Vertrag nicht beurkundet werden darf. Die Vereinbarung eines Beurkundungstermins erfolgt über uns in Absprache mit Ihnen und dem Notariat.

6. Ich habe noch keine Finanzierung, kann ich trotzdem ein Grundstück kaufen?

Zunächst einmal steht Ihrem Wunsch, ein Grundstück zu reservieren und zu besichtigen, nichts im Wege; für die verbindliche Kaufentscheidung und einen Termin zur Beurkundung des Grundstückskaufs bei einem Notar empfehlen wir jedoch eine geklärte Finanzierung.

7. Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf eines Grundstücks?

Die Kaufnebenkosten setzen sich u. a. wie folgt zusammen: Notarkosten ca. 1 - 1,5 % vom Grundstückskaufpreis, Grundbuchamt für die Grundbucheintragungen (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung) ca. 0,5 % und Grunderwerbsteuer derzeit von 6 % jeweils vom Grundstückskaufpreis.

8. Fällt eine Maklercourtage an?

Bei uns fällt für Sie keine Provision an.

9. Gibt es eine Bauträgerbindung?

Wir verkaufen grundsätzlich bauträgerfrei.

10. Wann ist der Kaufpreis fällig? Erhalte ich eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises? Auf welches Konto muss ich den Kaufpreis überweisen?

Die Zahlung des Kaufpreises ist erst fällig, wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Notar dem Käufer dies schriftlich mitgeteilt hat. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist 4 Wochen nach Erhalt der notariellen Kaufpreisfälligkeitsmitteilung. Das Konto, auf das Sie den Kaufpreis dann zahlen, entnehmen Sie bitte dem Kaufvertrag.

11. Wann erfolgt die Übergabe des Grundstücks (Besitzübergang)? Wann werde ich rechtlicher Eigentümer im Grundbuch?

Der Besitzübergang erfolgt in der Regel mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt gehen dann Nutzen und Lasten des Grundstücks auf den Käufer über. Dies ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie mit Ihrem Hausbau beginnen können.

Den Eingang des vollständigen Kaufpreises teilen wir dem beurkundenden Notar mit; dieser wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beantragen, sofern ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer) vorliegt. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie eine entsprechende Eintragungsnachricht des Grundbuchamtes sowie einen aktuellen Grundbuchauszug. Mit Eintragung im Grundbuch sind Sie rechtlicher Eigentümer des Grundstücks.

Ihre Ansprechpartnerin

Kontaktieren Sie uns jederzeit gern, um mit uns über Ihre Wünsche und Vorstellungen zu sprechen.

Christin Finck
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin


0385 3031-777
christin.finck@lge-mv.de

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