in Planung

Wohngebiet Stralsund „Prohner Straße“

In Stralsund entwickeln wir im Stadtgebiet Knieper Nord ein neues Wohngebiet mit Baugrundstücken in Wassernähe.

Zwischen Meer und Stadtvergnügen

Natur oder Stadt? In Stralsund müssen Sie sich nicht entscheiden. Ihr neues Zuhause „An der Prohner Straße“ punktet durch die entspannende Nähe zur Ostsee und kurze Wege, um die täglichen Bedürfnisse zu erfüllen. Auf einem unserer Grundstücke können Sie ein modernes Stadthaus in zentraler städtischer Lage bauen. Das Areal liegt zwischen einer Kleingartenanlage, der Heinrich-Mann-Straße und der Prohner Straße.

Familienfreundlich
Wohngegend, die alles hat, was man zum Leben braucht

Erlebnisreich
jede Menge Freizeitspaß, nur ein Kilometer bis zum Strand

Verkehrsgünstig
gute Anbindung von Knieper Nord ins Zentrum und Umgebung

Sind Sie interessiert?

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir Sie als Interessent für das Baugebiet aufnehmen sollen. Sie erhalten weitere Informationen, sobald der Verkauf startet.

Jetzt Interessent werden

Familienfreundliche Umgebung

In der Hansestadt haben Sie alles, was man zum Leben braucht. Kitas und Schulen sind bequem mit dem Fahrrad zu erreichen. Für den weiteren Bildungsweg bietet die Hochschule Stralsund beste Voraussetzungen. Supermarkt, Discounter, Ärzte und Apotheken liegen in der Nachbarschaft. In der attraktiven Altstadt finden Sie originelle Geschäfte in engen Gassen, kleine Boutiquen in mittelalterlichen Häusern, aber auch Einkaufsmeilen zum Shoppen.

Familienfreundliche Umgebung

Stralsund

Viel Vergnügen in der Freizeit

Bis zum feinsandigen Badestrand am Strelasund sind es nur wenige Minuten. Ihre Kleinen planschen im Wasser, bauen Sandburgen und toben auf dem tollen Abenteuerspielplatz. Bei einem Spaziergang auf der neuen Sundpromenade lässt sich das südliche Rügen bewundern. Vielleicht haben Sie auch den Sportboothafen, gleich an der Schwedenschanze, für sich entdeckt und machen die Leinen los für eine Segeltour. Zoo, Ozeaneum, Meeresmuseum – in Stralsund gibt es für die ganze Familie viel zu erleben.

Viel Vergnügen in der Freizeit

Stralsund

Kultur und Unterhaltung

Die Altstadt von Stralsund zählt mit ihren Backsteinkirchen, Kaufmannshäusern und dem Hafen zum UNESCO-Weltkulturerbe. Inmitten dieses mittelalterlichen Stadtgefüges entdecken Sie eine interessante kulturelle Szene. Abends ins Theater, ins Kino, ins Konzert oder eine Lesung? Das ist Alltag in Stralsund. Auch gibt es jede Menge gemütliche Cafés und Restaurants.

Kultur und Unterhaltung

Stralsund

Tolle Verkehrsanbindung

Stralsund ist die Stadt der kurzen Wege. Mit dem Fahrrad fahren Sie auf dem Ostseeradweg zügig ins Zentrum. Die Bushaltestelle ist in fünf Minuten zu Fuß erreicht. Und auch mit dem Auto sind Sie dank der nahen Ostseeautobahn A20 zügig in anderen Städten.

Tolle Verkehrsanbindung

Stralsund

Alles auf einen Blick

ca. 90 Wohneinheiten für Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser

Die wichtigsten FAQs zu Reservierung und Kauf eines Grundstücks
1. Wie verbindlich ist die Reservierung für mich? Was kostet sie?

Die Reservierung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

2. Wie lange kann ich das Grundstück reservieren? Kann ich die Reservierung verlängern?

Der Zeitraum einer Reservierung beträgt zunächst 4 Wochen, jedoch wird die Reservierung nach Ablauf dieser Frist nicht automatisch gelöscht. Wir bitten Sie, uns vor Ablauf des Reservierungszeitraums eine kurze Rückmeldung zu geben (telefonisch oder per E-Mail), ob Ihr Interesse an dem Grundstück weiterhin besteht. Sollte Ihnen der Zeitraum von 4 Wochen nicht ausreichen, um alles Nötige (wie Finanzierung und Umsetzung des Bauvorhabens) zu klären, sprechen Sie uns bitte an. Eine Verlängerung der Reservierung ist in der Regel möglich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir ein Grundstück nicht unbegrenzt für Sie freihalten können.

3. Was muss ich tun, wenn ich das Grundstück erwerben möchte? Welche Daten werden benötigt?

Für Ihre Kaufabsicht ist eine schriftliche Bestätigung per E-Mail erforderlich. Sobald uns Ihre Erklärung vorliegt, leiten wir Ihre Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, steuerliche Identifikationsnummer) zur Vorbereitung der Beurkundung an das Notariat weiter, das den Musterkaufvertragsentwurf gefertigt hat.

Sollten Sie sich nach Ihrer schriftlichen Zusage gegen den Kauf entscheiden, weisen wir auf die Kostenzahlungsansprüche des Notariats für den Vertragsentwurf hin.

4. Kann ich vor dem Grundstückskauf ein Baugrundgutachten erstellen lassen?

Mit der Reservierung eines Grundstücks werden Ihnen bereits zahlreiche Unterlagen, u. a. ein Bericht über die Baugrunduntersuchung, für den Bereich der Erschließungsanlagen, zur Verfügung gestellt. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, nach entsprechender Abstimmung mit uns, vor Vertragsunterzeichnung eine grundstücksbezogene Baugrunduntersuchung auf Ihre Kosten durchführen zu lassen.

5. Wie lange dauert es, bis ich den Grundstückskauf beurkunden kann?

Der Notar wird Ihnen zeitnah den personalisierten Vertragsentwurf zukommen lassen. Gemäß § 17 Abs. 2 a S. 2 Beurkundungsgesetz wird Ihnen eine 14-tägige Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt, vor deren Ablauf der Vertrag nicht beurkundet werden darf. Die Vereinbarung eines Beurkundungstermins erfolgt über uns in Absprache mit Ihnen und dem Notariat.

6. Ich habe noch keine Finanzierung, kann ich trotzdem ein Grundstück kaufen?

Zunächst einmal steht Ihrem Wunsch, ein Grundstück zu reservieren und zu besichtigen, nichts im Wege; für die verbindliche Kaufentscheidung und einen Termin zur Beurkundung des Grundstückskaufs bei einem Notar empfehlen wir jedoch eine geklärte Finanzierung.

7. Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf eines Grundstücks?

Die Kaufnebenkosten setzen sich u. a. wie folgt zusammen: Notarkosten ca. 1 - 1,5 % vom Grundstückskaufpreis, Grundbuchamt für die Grundbucheintragungen (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung) ca. 0,5 % und Grunderwerbsteuer derzeit von 6 % jeweils vom Grundstückskaufpreis.

8. Fällt eine Maklercourtage an?

Bei uns fällt für Sie keine Provision an.

9. Gibt es eine Bauträgerbindung?

Wir verkaufen grundsätzlich bauträgerfrei.

10. Wann ist der Kaufpreis fällig? Erhalte ich eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises? Auf welches Konto muss ich den Kaufpreis überweisen?

Die Zahlung des Kaufpreises ist erst fällig, wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Notar dem Käufer dies schriftlich mitgeteilt hat. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist 4 Wochen nach Erhalt der notariellen Kaufpreisfälligkeitsmitteilung. Das Konto, auf das Sie den Kaufpreis dann zahlen, entnehmen Sie bitte dem Kaufvertrag.

11. Wann erfolgt die Übergabe des Grundstücks (Besitzübergang)? Wann werde ich rechtlicher Eigentümer im Grundbuch?

Der Besitzübergang erfolgt in der Regel mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt gehen dann Nutzen und Lasten des Grundstücks auf den Käufer über. Dies ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie mit Ihrem Hausbau beginnen können.

Den Eingang des vollständigen Kaufpreises teilen wir dem beurkundenden Notar mit; dieser wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beantragen, sofern ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer) vorliegt. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie eine entsprechende Eintragungsnachricht des Grundbuchamtes sowie einen aktuellen Grundbuchauszug. Mit Eintragung im Grundbuch sind Sie rechtlicher Eigentümer des Grundstücks.

Ihre Ansprechpartnerin

Kontaktieren Sie uns jederzeit gern, um mit uns über Ihre Wünsche und Vorstellungen zu sprechen.

Christin Finck
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin


0385 3031-777
christin.finck@lge-mv.de

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