im Verkauf

Ferienhausgebiet Klausdorf

An der vorpommerschen Ostseeküste entsteht ein Ferienhausgebiet in wunderschöner Natur und dicht am Meer. Einige Grundstücke sind noch zu haben!

 

LGE Klausdorf
LGE Visualisierung Klausdorf
LGE Klausdorf

Perfekter Ort für erholsame Ferien

Das Ferienhausgebiet befindet sich im staatlich anerkannten Erholungsort Klausdorf, am Rande des einzigartigen Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft und nahe der Hansestadt Stralsund. In dieser attraktiven Lage verkaufen wir Grundstücke für individuelle Ferienhäuser, die eine werthaltige Investition sein werden. Auf den Baugrundstücken können Sie private Wochenendhäuser oder Ferienhäuser zur Vermietung bauen.

Direkt an der Ostsee
nördlich der Hansestadt Stralsund

Paradiesisch
unberührte Natur der Küstenlandschaft

Pure Erholung
für die Familie und Ihre Feriengäste

Sie sind interessiert?

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Ruhepol an der Ostsee

Wie schön es ist, ein kleines Refugium an der sonnenverwöhnten Ostseeküste zu haben! Man spürt das Meer, die salzige Luft, den Sand unter den Füßen. Ihr Ferienhaus in Klausdorf steht auf einem schönen Grundstück, das Ruhe verspricht. Zum Naturbadestrand mit flachem Wasser und großer Spielwiese sind es nur 400 Meter. Das ganze Gebiet befindet sich am Rande eines denkmalgeschützten Gutsparks.

Ruhepol an der Ostsee

LGE Klausdorf Naturstrand

Ein Paradies, zu jeder Jahreszeit

Sie wandern durch die schöne Küstenlandschaft, schwingen sich aufs Rad, baden im Meer, chartern ein Boot oder essen ein Fischbrötchen am Barhöfter Hafen. Abends sitzen Sie am flackernden Kaminfeuer und lassen den Tag gemütlich ausklingen. Im Winter zeigt das Landkino kultige Filme und Kabaretts laden ins Vorpommernhus ein. Urige Gasthäuser in der Umgebung bieten regionale Köstlichkeiten. Mehr Erholung geht nicht.

Ein Paradies, zu jeder Jahreszeit

LGE_Klausdorf_Vorpommernhus

Sehenswertes Naturspektakel

Im Frühling und Herbst rasten zehntausende Kraniche rund um den Küstenort und bleiben mehrere Wochen in der Gegend. Das einzigartige Schauspiel können Sie von Land oder Wasser aus beobachten. Überhaupt gibt es im benachbarten Nationalpark eine beeindruckende Tier- und Pflanzenwelt zu entdecken.

Sehenswertes Naturspektakel

Die Gegend erkunden

Wer Lust auf belebtere Küstenregionen hat, fährt entlang des Ostseeküstenradweges in die nahe gelegene Hansestadt Stralsund mit ihrem UNESCO-Weltkulturerbe, der Gorch Fock oder den Naturwundern im Ozeaneum und Meeresmuseum. Auf Darß und Hiddensee locken feine Sandstrände, auf Rügen die berühmten Kreidefelsen oder die Störtebeker Festspiele.

Die Gegend erkunden

Stralsund

Gute Verkehrsanbindung

Ihre neue Ferienimmobilie ist für Sie oder Ihre Feriengäste leicht zu erreichen. Von der Ostseeautobahn A20 sind Sie innerhalb von 40 Minuten in der Gemeinde Klausdorf. Von Stralsund aus führen kleine, ländliche Straßen in den idyllischen Ort und stimmen auf den Urlaub ein.

Gute Verkehrsanbindung

LGE Klausdorf Ortseingangsschild

Alles auf einen Blick

  • 36 Grundstücke für Ferien- und Wochenendhäuser (Einzel- und Doppelhäuser)
  • Grundstücksgrößen: zwischen ca. 400 bis ca. 1.000 m2
  • Größe des Baugebietes: ca. 1,9 Hektar

Ihr Traumgrundstück ist bereits reserviert?

Es kommt vor, dass ein Kunde ein Grundstück reserviert, aber nicht kauft. Gerne nehmen wir Sie deshalb als Interessenten für Ihr Traumgrundstück auf oder beraten Sie, welches andere Grundstück zu Ihnen passen könnte.

0385 3031-777
christin.finck@lge-mv.de

Die wichtigsten FAQs zu Reservierung und Kauf eines Grundstücks
1. Wie verbindlich ist die Reservierung für mich? Was kostet sie?

Die Reservierung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

2. Wie lange kann ich das Grundstück reservieren? Kann ich die Reservierung verlängern?

Der Zeitraum einer Reservierung beträgt zunächst 4 Wochen, jedoch wird die Reservierung nach Ablauf dieser Frist nicht automatisch gelöscht. Wir bitten Sie, uns vor Ablauf des Reservierungszeitraums eine kurze Rückmeldung zu geben (telefonisch oder per E-Mail), ob Ihr Interesse an dem Grundstück weiterhin besteht. Sollte Ihnen der Zeitraum von 4 Wochen nicht ausreichen, um alles Nötige (wie Finanzierung und Umsetzung des Bauvorhabens) zu klären, sprechen Sie uns bitte an. Eine Verlängerung der Reservierung ist in der Regel möglich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir ein Grundstück nicht unbegrenzt für Sie freihalten können.

3. Was muss ich tun, wenn ich das Grundstück erwerben möchte? Welche Daten werden benötigt?

Für Ihre Kaufabsicht ist eine schriftliche Bestätigung per E-Mail erforderlich. Sobald uns Ihre Erklärung vorliegt, leiten wir Ihre Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, steuerliche Identifikationsnummer) zur Vorbereitung der Beurkundung an das Notariat weiter, das den Musterkaufvertragsentwurf gefertigt hat.

Sollten Sie sich nach Ihrer schriftlichen Zusage gegen den Kauf entscheiden, weisen wir auf die Kostenzahlungsansprüche des Notariats für den Vertragsentwurf hin.

4. Kann ich vor dem Grundstückskauf ein Baugrundgutachten erstellen lassen?

Mit der Reservierung eines Grundstücks werden Ihnen bereits zahlreiche Unterlagen, u. a. ein Bericht über die Baugrunduntersuchung, für den Bereich der Erschließungsanlagen, zur Verfügung gestellt. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, nach entsprechender Abstimmung mit uns, vor Vertragsunterzeichnung eine grundstücksbezogene Baugrunduntersuchung auf Ihre Kosten durchführen zu lassen.

5. Wie lange dauert es, bis ich den Grundstückskauf beurkunden kann?

Der Notar wird Ihnen zeitnah den personalisierten Vertragsentwurf zukommen lassen. Gemäß § 17 Abs. 2 a S. 2 Beurkundungsgesetz wird Ihnen eine 14-tägige Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt, vor deren Ablauf der Vertrag nicht beurkundet werden darf. Die Vereinbarung eines Beurkundungstermins erfolgt über uns in Absprache mit Ihnen und dem Notariat.

6. Ich habe noch keine Finanzierung, kann ich trotzdem ein Grundstück kaufen?

Zunächst einmal steht Ihrem Wunsch, ein Grundstück zu reservieren und zu besichtigen, nichts im Wege; für die verbindliche Kaufentscheidung und einen Termin zur Beurkundung des Grundstückskaufs bei einem Notar empfehlen wir jedoch eine geklärte Finanzierung.

7. Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf eines Grundstücks?

Die Kaufnebenkosten setzen sich u. a. wie folgt zusammen: Notarkosten ca. 1 - 1,5 % vom Grundstückskaufpreis, Grundbuchamt für die Grundbucheintragungen (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung) ca. 0,5 % und Grunderwerbsteuer derzeit von 6 % jeweils vom Grundstückskaufpreis.

8. Fällt eine Maklercourtage an?

Bei uns fällt für Sie keine Provision an.

9. Gibt es eine Bauträgerbindung?

Wir verkaufen grundsätzlich bauträgerfrei.

10. Wann ist der Kaufpreis fällig? Erhalte ich eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises? Auf welches Konto muss ich den Kaufpreis überweisen?

Die Zahlung des Kaufpreises ist erst fällig, wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Notar dem Käufer dies schriftlich mitgeteilt hat. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist 4 Wochen nach Erhalt der notariellen Kaufpreisfälligkeitsmitteilung. Das Konto, auf das Sie den Kaufpreis dann zahlen, entnehmen Sie bitte dem Kaufvertrag.

11. Wann erfolgt die Übergabe des Grundstücks (Besitzübergang)? Wann werde ich rechtlicher Eigentümer im Grundbuch?

Der Besitzübergang erfolgt in der Regel mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt gehen dann Nutzen und Lasten des Grundstücks auf den Käufer über. Dies ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie mit Ihrem Hausbau beginnen können.

Den Eingang des vollständigen Kaufpreises teilen wir dem beurkundenden Notar mit; dieser wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beantragen, sofern ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer) vorliegt. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie eine entsprechende Eintragungsnachricht des Grundbuchamtes sowie einen aktuellen Grundbuchauszug. Mit Eintragung im Grundbuch sind Sie rechtlicher Eigentümer des Grundstücks.

Ihre Ansprechpartnerin

Kontaktieren Sie uns jederzeit gern, um mit uns über Ihre Wünsche und Vorstellungen zu sprechen.

Christin Finck
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin


0385 3031-777
christin.finck@lge-mv.de

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