im Verkauf

Wohngebiet "Ortsteil Tilzow" bei Bergen auf Rügen


Mitten auf der sonnenreichen Insel Rügen haben wir im idyllischen Bergen-Tilzow ein Wohngebiet mit Baugrundstücken für ein gemütliches Zuhause erschlossen.

Glücklich auf der schönen Ostseeinsel Rügen

Sie suchen nach einer neuen Heimat, um Ihre Kinder unbeschwert aufwachsen zu sehen oder Ihren Ruhestand in vollen Zügen zu genießen? Das neue Wohngebiet in Tilzow, in dem wir neue Baugrundstücke verkaufen, ist wie gemacht dafür. Das Dorf liegt südlich der Stadt Bergen auf Rügen, mitten in der einzigartigen Insellandschaft und abseits von Touristenströmen. Das Baugebiet entsteht am Rande des Ortes, umgeben von einem weitläufigen Wald und einer sich nordöstlich anschließenden Wohnbebauung.

In der Natur leben
umgeben von grünen Wipfeln und weitem Himmel

Nahe der Inselhauptstadt Bergen
mit allem, was wichtig ist, in Reichweite

Großer Freizeitwert
ob am Strand, an Land oder auf dem Wasser

Sind Sie interessiert?

Interessiert am Baugebiet?
Laden Sie sich das Exposé oder den Grundstücksplan herunter, um alle wichtigen Informationen zu erhalten.

Exposé downloaden
Grundstückplan downloaden

Leben in der Natur

Ruhe und ganz viel Grün, das zeichnet Tilzow aus. Hier ist alles bereit für Familien, die beschaulich leben und ihrem Nachwuchs eine unvergessliche Kindheit umgeben von vielfältiger Natur ermöglichen möchten. Sie verbringen ruhige Abende fernab touristischer Zentren. Für kleine Spaziergänge, ausgedehnte Wanderungen oder entspannte Fahrradtouren gehen Sie einfach vor die Haustür, während sich die Kleinen miteinander auf dem neuen Spielplatz im Wohngebiet austoben können. Und nicht zu vergessen das nahe Meer, an dem Sie einfach mal tief durchatmen können, kleine Schätze suchen, baden, segeln oder Sandburgen bauen.

Leben in der Natur

Gute Anbindung ans Stadtleben

Alles Wichtige des täglichen Bedarfes erreichen Sie in wenigen Minuten mit Auto, Fahrrad oder Bus in der Inselhauptstadt Bergen. Mehrere Kitas, Grundschulen, Regionalschulen und ein Gymnasium bieten für alle Bildungswege beste Voraussetzungen. Auch gibt es in Bergen einige Arztpraxen, Apotheken und Supermärkte. In der historischen Altstadt finden Sie nette, kleine Geschäfte zum Shoppen und gemütliche Cafés und Restaurants.

Arbeiten Sie in auf Rügen, profitieren Sie von der zentralen Insellage des Wohngebietes und relativ kurzen Arbeitswegen.

Gute Anbindung ans Stadtleben

Viel Abwechslung in der Freizeit

Nur zehn Minuten sind es bis zum Naherholungsgebiet Rugard, das sich 91 Meter über dem Meer erhebt. Sie wandern, testen die Sommerrodelbahn oder die Gokart-Bahn. Oder Sie machen einen Familienausflug in eines der Rügener Schwimm- und Spaßbäder, ins Dinosaurierland, zum Baumwipfelpfad oder zu einem Erlebnis-Bauernhof. Wenn es weniger trubelig zugehen soll, umrunden Sie den Nonnensee, fahren zum Jasmunder Bodden oder zum berühmten Kreidefelsen.

Viel Abwechslung in der Freizeit

Kultur und Unterhaltung

Auch kulturell genießen Sie die Vorzüge der Urlaubsinsel Rügen. Sie erleben das Sommervarieté, die Störtebeker Festspiele sowie Feste, Weintage oder Musikabende in den schönen Ostseebädern. Regelmäßig finden auch auf der Waldbühne in Bergen klangvolle Konzerte und Shows statt.

Kultur und Unterhaltung

Alles auf einen Blick

  • 52 Grundstücke für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser
  • Grundstücksgrößen: zwischen ca. 430 bis ca. 990 m²
  • Größe des Baugebietes: ca. 5,2 Hektar
  • Grundstückspreise: von 68.900 € bis 156.900 €

Die wichtigsten FAQs zu Reservierung und Kauf eines Grundstücks

Die wichtigsten FAQs zu Reservierung und Kauf eines Grundstücks
1. Wie verbindlich ist die Reservierung für mich? Was kostet sie?

Die Reservierung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

2. Wie lange kann ich das Grundstück reservieren? Kann ich die Reservierung verlängern?

Der Zeitraum einer Reservierung beträgt zunächst 4 Wochen, jedoch wird die Reservierung nach Ablauf dieser Frist nicht automatisch gelöscht. Wir bitten Sie, uns vor Ablauf des Reservierungszeitraums eine kurze Rückmeldung zu geben (telefonisch oder per E-Mail), ob Ihr Interesse an dem Grundstück weiterhin besteht. Sollte Ihnen der Zeitraum von 4 Wochen nicht ausreichen, um alles Nötige (wie Finanzierung und Umsetzung des Bauvorhabens) zu klären, sprechen Sie uns bitte an. Eine Verlängerung der Reservierung ist in der Regel möglich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir ein Grundstück nicht unbegrenzt für Sie freihalten können.

3. Was muss ich tun, wenn ich das Grundstück erwerben möchte? Welche Daten werden benötigt?

Für Ihre Kaufabsicht ist eine schriftliche Bestätigung per E-Mail erforderlich. Sobald uns Ihre Erklärung vorliegt, leiten wir Ihre Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, steuerliche Identifikationsnummer) zur Vorbereitung der Beurkundung an das Notariat weiter, das den Musterkaufvertragsentwurf gefertigt hat.

Sollten Sie sich nach Ihrer schriftlichen Zusage gegen den Kauf entscheiden, weisen wir auf die Kostenzahlungsansprüche des Notariats für den Vertragsentwurf hin.

4. Kann ich vor dem Grundstückskauf ein Baugrundgutachten erstellen lassen?

Mit der Reservierung eines Grundstücks werden Ihnen bereits zahlreiche Unterlagen, u. a. ein Bericht über die Baugrunduntersuchung, für den Bereich der Erschließungsanlagen, zur Verfügung gestellt. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, nach entsprechender Abstimmung mit uns, vor Vertragsunterzeichnung eine grundstücksbezogene Baugrunduntersuchung auf Ihre Kosten durchführen zu lassen.

5. Wie lange dauert es, bis ich den Grundstückskauf beurkunden kann?

Der Notar wird Ihnen zeitnah den personalisierten Vertragsentwurf zukommen lassen. Gemäß § 17 Abs. 2 a S. 2 Beurkundungsgesetz wird Ihnen eine 14-tägige Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt, vor deren Ablauf der Vertrag nicht beurkundet werden darf. Die Vereinbarung eines Beurkundungstermins erfolgt über uns in Absprache mit Ihnen und dem Notariat.

6. Ich habe noch keine Finanzierung, kann ich trotzdem ein Grundstück kaufen?

Zunächst einmal steht Ihrem Wunsch, ein Grundstück zu reservieren und zu besichtigen, nichts im Wege; für die verbindliche Kaufentscheidung und einen Termin zur Beurkundung des Grundstückskaufs bei einem Notar empfehlen wir jedoch eine geklärte Finanzierung.

7. Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf eines Grundstücks?

Die Kaufnebenkosten setzen sich u. a. wie folgt zusammen: Notarkosten ca. 1 - 1,5 % vom Grundstückskaufpreis, Grundbuchamt für die Grundbucheintragungen (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung) ca. 0,5 % und Grunderwerbsteuer derzeit von 6 % jeweils vom Grundstückskaufpreis.

9. Gibt es eine Bauträgerbindung?

Wir verkaufen grundsätzlich bauträgerfrei.

10. Wann ist der Kaufpreis fällig? Erhalte ich eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises? Auf welches Konto muss ich den Kaufpreis überweisen?

Die Zahlung des Kaufpreises ist erst fällig, wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Notar dem Käufer dies schriftlich mitgeteilt hat. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist 4 Wochen nach Erhalt der notariellen Kaufpreisfälligkeitsmitteilung. Das Konto, auf das Sie den Kaufpreis dann zahlen, entnehmen Sie bitte dem Kaufvertrag.

11. Wann erfolgt die Übergabe des Grundstücks (Besitzübergang)? Wann werde ich rechtlicher Eigentümer im Grundbuch?

Der Besitzübergang erfolgt in der Regel mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt gehen dann Nutzen und Lasten des Grundstücks auf den Käufer über. Dies ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie mit Ihrem Hausbau beginnen können.

Den Eingang des vollständigen Kaufpreises teilen wir dem beurkundenden Notar mit; dieser wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beantragen, sofern ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer) vorliegt. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie eine entsprechende Eintragungsnachricht des Grundbuchamtes sowie einen aktuellen Grundbuchauszug. Mit Eintragung im Grundbuch sind Sie rechtlicher Eigentümer des Grundstücks.

Ihre Ansprechpartnerin

Kontaktieren Sie uns jederzeit gern, um mit uns über Ihre Wünsche und Vorstellungen zu sprechen.

Christin Finck
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

0385 3031-777
christin.finck@lge-mv.de

Ihre Ansprechpartnerin

Alle News zum Baugebiet

1
Alle News