in Planung

Wohngebiet „Auf der Wieck“,
in der Grünen Stadt Marlow

Im wunderschönen Recknitztal, im Westen des Landkreises Vorpommern-Rügen, entwickeln wir attraktive Grundstücke in einem neuen Wohngebiet.

Rathaus Marlow
Kirche in Marlow
Rathaus Marlow

Grundstücke für ein entspanntes Leben

In der Grünen Stadt Marlow können Sie Ihren neuen Lebensmittelpunkt finden. Errichtet auf dem Gelände früherer Kleingärten wird das Wohngebiet „Auf der Wieck“ mit seinen künftigen Einfamilien-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern ein Ort zum Durchatmen sein. Sie genießen die intakte Infrastruktur und die kurzen Wege im Alltag. Die Freizeitangebote in der Region sind so üppig wie die Natur, die die kleine Stadt Marlow umgibt.

Lebenswerte Umgebung
entschleunigen in vielfältiger Natur 

Familienfreundlich
mit neuer Kita im Wohngebiet

Hohe Freizeitqualität
Vereine, Sport, Kunst und Kultur

Sind Sie interessiert?

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir Sie als Interessent für das Baugebiet vormerken sollen. Sie erhalten weitere Informationen, sobald der Verkauf startet.

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Zuhause in der Natur

Dank der Lage im wunderschönen Recknitztal werden Wälder, Wiesen, Moore, Hügel, Berge und die ruhig fließende Recknitz Ihre ständigen Begleiter im Alltag sein. Nicht umsonst wird Marlow auch als „Klein Thüringen" bezeichnet. Im Naturschutzgebiet Unteres Recknitztal, nordöstlich der Stadt, kommen Naturliebhaber auf ihre Kosten und entdecken zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Zuhause in der Natur

Natur rund um Marlow
Natur rund um Marlow

Familienfreundliche Umgebung

Morgens bringen Sie den Nachwuchs zu Fuß in die Kita, denn diese wird im Wohngebiet neu gebaut. Nur wenige Gehminuten sind es zur modernen Grundschule mit Sportplatz und Dreifelder-Sporthalle. Spielplatz, Bäcker, Geschäfte, Ärzte, Apotheke, Physiotherapie sind ebenfalls in Reichweite. Das Auto können Sie stehen lassen, die Wege sind allesamt kurz.

Familienfreundliche Umgebung

Familienfreundliches Marlow
Familienfreundliches Marlow

Vielfältige Freizeitmöglichkeiten

Nachmittags füttern die Kleinen die Pferde im Reitsportverein. Die Großen kicken in der Kreisober- oder Landesliga. Am Wochenende radeln Sie gemeinsam ins Bücherdorf Gresenhorst und stöbern in den vielen kleinen und großen literarischen Schätzen. Tiere erleben Sie ganz nah im Vogelpark Marlow. Vielleicht sind Sie aber auch auf der Recknitz unterwegs, leihen sich ein Kanu, Kajak und SUP-Board aus oder angeln in der Stille der Natur. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad geht’s am Fluss entlang auf die „Tour der Steine“. Selbst der schöne Ostseestrand ist nur eine halbe Stunde mit dem Auto entfernt.

Vielfältige Freizeitmöglichkeiten

Vogelpark Marlow
Vogelpark Marlow

Kultur und Unterhaltung

In und um Marlow gibt es ein reges Vereins- und Kirchgemeindeleben. Zugleich genießen Sie kleine, feine Musikabende und regionale Köstlichkeiten in der Vogelparkregion Recknitztal. Mit dem Rad fahren Sie durch verträumte Dörfer mit historischen Gutsanlagen und Kirchen oder besuchen Künstler und Kunsthandwerker in ihren Ateliers. Ein Stopp lohnt sich im Salzmuseum in Bad Sülze oder in der Salzmanufaktur M-V in Trinwillershagen. Viele Geschichten ranken sich um die Stadt Marlow selbst – was es damit auf sich hat, erfahren Sie in der Heimatstube.

Kultur und Unterhaltung

Kultur und Unterhaltung
Kultur und Unterhaltung

Alles auf einen Blick

    • Grundstücke für Einfamilienhäuser, Reihen- und Mehrfamilienhäuser
    • Erschließung erfolgt in zwei Bauabschnitten
   

Das zukünftige Baugebiet in Marlow
Das zukünftige Baugebiet in Marlow
Die wichtigsten FAQs zu Reservierung und Kauf eines Grundstücks
1. Wie verbindlich ist die Reservierung für mich? Was kostet sie?

Die Reservierung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

2. Wie lange kann ich das Grundstück reservieren? Kann ich die Reservierung verlängern?

Der Zeitraum einer Reservierung beträgt zunächst 4 Wochen, jedoch wird die Reservierung nach Ablauf dieser Frist nicht automatisch gelöscht. Wir bitten Sie, uns vor Ablauf des Reservierungszeitraums eine kurze Rückmeldung zu geben (telefonisch oder per E-Mail), ob Ihr Interesse an dem Grundstück weiterhin besteht. Sollte Ihnen der Zeitraum von 4 Wochen nicht ausreichen, um alles Nötige (wie Finanzierung und Umsetzung des Bauvorhabens) zu klären, sprechen Sie uns bitte an. Eine Verlängerung der Reservierung ist in der Regel möglich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir ein Grundstück nicht unbegrenzt für Sie freihalten können.

3. Was muss ich tun, wenn ich das Grundstück erwerben möchte? Welche Daten werden benötigt?

Für Ihre Kaufabsicht ist eine schriftliche Bestätigung per E-Mail erforderlich. Sobald uns Ihre Erklärung vorliegt, leiten wir Ihre Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, steuerliche Identifikationsnummer) zur Vorbereitung der Beurkundung an das Notariat weiter, das den Musterkaufvertragsentwurf gefertigt hat.

Sollten Sie sich nach Ihrer schriftlichen Zusage gegen den Kauf entscheiden, weisen wir auf die Kostenzahlungsansprüche des Notariats für den Vertragsentwurf hin.

4. Kann ich vor dem Grundstückskauf ein Baugrundgutachten erstellen lassen?

Mit der Reservierung eines Grundstücks werden Ihnen bereits zahlreiche Unterlagen, u. a. ein Bericht über die Baugrunduntersuchung, für den Bereich der Erschließungsanlagen, zur Verfügung gestellt. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, nach entsprechender Abstimmung mit uns, vor Vertragsunterzeichnung eine grundstücksbezogene Baugrunduntersuchung auf Ihre Kosten durchführen zu lassen.

5. Wie lange dauert es, bis ich den Grundstückskauf beurkunden kann?

Der Notar wird Ihnen zeitnah den personalisierten Vertragsentwurf zukommen lassen. Gemäß § 17 Abs. 2 a S. 2 Beurkundungsgesetz wird Ihnen eine 14-tägige Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt, vor deren Ablauf der Vertrag nicht beurkundet werden darf. Die Vereinbarung eines Beurkundungstermins erfolgt über uns in Absprache mit Ihnen und dem Notariat.

6. Ich habe noch keine Finanzierung, kann ich trotzdem ein Grundstück kaufen?

Zunächst einmal steht Ihrem Wunsch, ein Grundstück zu reservieren und zu besichtigen, nichts im Wege; für die verbindliche Kaufentscheidung und einen Termin zur Beurkundung des Grundstückskaufs bei einem Notar empfehlen wir jedoch eine geklärte Finanzierung.

7. Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf eines Grundstücks?

Die Kaufnebenkosten setzen sich u. a. wie folgt zusammen: Notarkosten ca. 1 - 1,5 % vom Grundstückskaufpreis, Grundbuchamt für die Grundbucheintragungen (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung) ca. 0,5 % und Grunderwerbsteuer derzeit von 6 % jeweils vom Grundstückskaufpreis.

8. Fällt eine Maklercourtage an?

Bei uns fällt für Sie keine Provision an.

9. Gibt es eine Bauträgerbindung?

Wir verkaufen grundsätzlich bauträgerfrei.

10. Wann ist der Kaufpreis fällig? Erhalte ich eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises? Auf welches Konto muss ich den Kaufpreis überweisen?

Die Zahlung des Kaufpreises ist erst fällig, wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Notar dem Käufer dies schriftlich mitgeteilt hat. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist 4 Wochen nach Erhalt der notariellen Kaufpreisfälligkeitsmitteilung. Das Konto, auf das Sie den Kaufpreis dann zahlen, entnehmen Sie bitte dem Kaufvertrag.

11. Wann erfolgt die Übergabe des Grundstücks (Besitzübergang)? Wann werde ich rechtlicher Eigentümer im Grundbuch?

Der Besitzübergang erfolgt in der Regel mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt gehen dann Nutzen und Lasten des Grundstücks auf den Käufer über. Dies ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie mit Ihrem Hausbau beginnen können.

Den Eingang des vollständigen Kaufpreises teilen wir dem beurkundenden Notar mit; dieser wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beantragen, sofern ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer) vorliegt. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie eine entsprechende Eintragungsnachricht des Grundbuchamtes sowie einen aktuellen Grundbuchauszug. Mit Eintragung im Grundbuch sind Sie rechtlicher Eigentümer des Grundstücks.

Persönliche Beratung

Kontaktieren Sie uns jederzeit gern, um mit uns über Ihre Wünsche und Vorstellungen zu sprechen.

LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

0385 3031-750

info@lge-mv.de

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