im Verkauf

Wohngebiet „Hofseeblick“, unweit des Müritz-Nationalparks

Naturnah leben Sie in Kargow, einer kleinen Gemeinde östlich von Waren (Müritz). Der Verkauf der Grundstücke im neuen Wohngebiet ist gestartet.

Wunderschönes Zuhause in der Natur

Das neue Wohngebiet „Hofseeblick“ ist wie gemacht für Familien und alle, die ihren Lebensabend mitten im Herzen der Mecklenburgischen Seenplatte verbringen wollen. Am Rande der wunderschönen Kulisse des Müritz-Nationalparks erwartet Sie ein naturnahes, familienfreundliches Zuhause in bester Lage. 36 Grundstücke für Einzelhäuser oder auch Tiny-Häuser warten auf ihre neuen Besitzer.

Tolle Wohnlage
in der Mecklenburgischen Seenplatte,
unweit des Müritz-Nationalparks und Waren (Müritz)

Familienfreundlich
kurze Wege für Kids & Eltern

Großer Freizeitwert
an Land und auf dem Wasser

Rundum informiert: 360°-Ansicht der Umgebung unseres Bauprojekts
Klicken Sie ins Bild und halten Sie die Maustaste gedrückt, um sich in alle Richtungen umzusehen. So erhalten Sie einen umfassenden Eindruck.
 

Interessiert am Baugebiet?

Laden Sie sich das Exposé oder den Grundstücksplan herunter, um alle wichtigen Informationen zu erhalten.

Exposé downloaden
Grundstückplan downloaden

 

Mitten im Grünen

Das Wohngebiet „Hofseeblick“ liegt am südwestlichen Ortsrand Kargows. Das kleine Dorf schmiegt sich an die Naturidylle der wunderschönen Müritz-Landschaft. Hier ist alles bereit für Eltern, die ihren Kindern ein Aufwachsen mit der Natur ermöglichen möchten und für alle, die beschaulich leben oder ihren Ruhestand entspannt verbringen wollen. Sie genießen die dörfliche Ruhe, den Ausblick, die abendlichen Spaziergänge über Wiesen und Felder und die vielfältigen Möglichkeiten, die sich im „Land der Tausend Seen“, der Mecklenburger Seenplatte, bieten.

Mitten im Grünen

Familienfreundlich Wohnen

In Kargow spielen und lernen die Kleinsten direkt im Dorf. Zur Kita sind es nur wenige Gehminuten. Die Grundschule mit Sportplatz liegt ebenfalls nur eine Viertelstunde zu Fuß entfernt. Die weiterführenden Schulen befinden sich im nahen Waren (Müritz). Frisches Gemüse und Produkte vom Feld gibt’s im örtlichen Hofladen, für größere Einkäufe fahren Sie nur wenige Kilometer nach Waren (Müritz).

Familienfreundlich Wohnen

Aktiv in der Natur

Sie lassen den Alltag in Kargow schnell hinter sich. Ob beim Baden, Angeln, Kanufahren oder auf den vielen markierten Rad- und Wanderwegen im Müritz-Nationalpark. Sie sind der Natur auf der Spur, entdecken die Pflanzenwelt, beobachten Wasser- und Greifvögel. In der Gemeinde Kargow, im kleinen Ort Federow, befindet sich auch die Nationalpark-Information, mit Streichelzoo und Spielplatz für die kleinen Besucher. In der kälteren Jahreszeit geht’s in die Müritz-Therme oder ins Müritzeum.

Aktiv in der Natur

Priesterbäker See im Müritz Nationalpark
Priesterbäker See im Müritz Nationalpark

Kultur und Unterhaltung

Der Kulturverein Kargow sorgt für ein reges Dorfleben, von Kaffeeklatsch, kleinen Festen bis hin zum Adventsmarkt. In der nahen Hörspielkirche Federow erleben Sie klassische oder moderne Stücke. Nur kurze Fahrwege sind es bis zum Kino, zur Freilichtbühne oder zum Haus des Gastes mit tollen künstlerischen Darbietungen in Waren (Müritz). Auch das Bummeln im Stadtzentrum des Heilbades macht Spaß.

Kultur und Unterhaltung

Alles auf einen Blick


    • 36 Grundstücke für Einzelhäuser oder Tiny-Häuser
    • Grundstücksgrößen: von ca. 559 m² bis ca. 895 m²
    • Größe des Baugebietes: ca. 3,8 Hektar

 

Die wichtigsten FAQs zu Reservierung und Kauf eines Grundstücks
1. Wie verbindlich ist die Reservierung für mich? Was kostet sie?

Die Reservierung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

2. Wie lange kann ich das Grundstück reservieren? Kann ich die Reservierung verlängern?

Der Zeitraum einer Reservierung beträgt zunächst 4 Wochen, jedoch wird die Reservierung nach Ablauf dieser Frist nicht automatisch gelöscht. Wir bitten Sie, uns vor Ablauf des Reservierungszeitraums eine kurze Rückmeldung zu geben (telefonisch oder per E-Mail), ob Ihr Interesse an dem Grundstück weiterhin besteht. Sollte Ihnen der Zeitraum von 4 Wochen nicht ausreichen, um alles Nötige (wie Finanzierung und Umsetzung des Bauvorhabens) zu klären, sprechen Sie uns bitte an. Eine Verlängerung der Reservierung ist in der Regel möglich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir ein Grundstück nicht unbegrenzt für Sie freihalten können.

3. Was muss ich tun, wenn ich das Grundstück erwerben möchte? Welche Daten werden benötigt?

Für Ihre Kaufabsicht ist eine schriftliche Bestätigung per E-Mail erforderlich. Sobald uns Ihre Erklärung vorliegt, leiten wir Ihre Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, steuerliche Identifikationsnummer) zur Vorbereitung der Beurkundung an das Notariat weiter, das den Musterkaufvertragsentwurf gefertigt hat.

Sollten Sie sich nach Ihrer schriftlichen Zusage gegen den Kauf entscheiden, weisen wir auf die Kostenzahlungsansprüche des Notariats für den Vertragsentwurf hin.

4. Kann ich vor dem Grundstückskauf ein Baugrundgutachten erstellen lassen?

Mit der Reservierung eines Grundstücks werden Ihnen bereits zahlreiche Unterlagen, u. a. ein Bericht über die Baugrunduntersuchung, für den Bereich der Erschließungsanlagen, zur Verfügung gestellt. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, nach entsprechender Abstimmung mit uns, vor Vertragsunterzeichnung eine grundstücksbezogene Baugrunduntersuchung auf Ihre Kosten durchführen zu lassen.

5. Wie lange dauert es, bis ich den Grundstückskauf beurkunden kann?

Der Notar wird Ihnen zeitnah den personalisierten Vertragsentwurf zukommen lassen. Gemäß § 17 Abs. 2 a S. 2 Beurkundungsgesetz wird Ihnen eine 14-tägige Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt, vor deren Ablauf der Vertrag nicht beurkundet werden darf. Die Vereinbarung eines Beurkundungstermins erfolgt über uns in Absprache mit Ihnen und dem Notariat.

6. Ich habe noch keine Finanzierung, kann ich trotzdem ein Grundstück kaufen?

Zunächst einmal steht Ihrem Wunsch, ein Grundstück zu reservieren und zu besichtigen, nichts im Wege; für die verbindliche Kaufentscheidung und einen Termin zur Beurkundung des Grundstückskaufs bei einem Notar empfehlen wir jedoch eine geklärte Finanzierung.

7. Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf eines Grundstücks?

Die Kaufnebenkosten setzen sich u. a. wie folgt zusammen: Notarkosten ca. 1 - 1,5 % vom Grundstückskaufpreis, Grundbuchamt für die Grundbucheintragungen (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung) ca. 0,5 % und Grunderwerbsteuer derzeit von 6 % jeweils vom Grundstückskaufpreis.

8. Fällt eine Maklercourtage an?

Bei uns fällt für Sie keine Provision an.

9. Gibt es eine Bauträgerbindung?

Wir verkaufen grundsätzlich bauträgerfrei.

10. Wann ist der Kaufpreis fällig? Erhalte ich eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises? Auf welches Konto muss ich den Kaufpreis überweisen?

Die Zahlung des Kaufpreises ist erst fällig, wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Notar dem Käufer dies schriftlich mitgeteilt hat. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist 4 Wochen nach Erhalt der notariellen Kaufpreisfälligkeitsmitteilung. Das Konto, auf das Sie den Kaufpreis dann zahlen, entnehmen Sie bitte dem Kaufvertrag.

11. Wann erfolgt die Übergabe des Grundstücks (Besitzübergang)? Wann werde ich rechtlicher Eigentümer im Grundbuch?

Der Besitzübergang erfolgt in der Regel mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt gehen dann Nutzen und Lasten des Grundstücks auf den Käufer über. Dies ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie mit Ihrem Hausbau beginnen können.

Den Eingang des vollständigen Kaufpreises teilen wir dem beurkundenden Notar mit; dieser wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beantragen, sofern ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer) vorliegt. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie eine entsprechende Eintragungsnachricht des Grundbuchamtes sowie einen aktuellen Grundbuchauszug. Mit Eintragung im Grundbuch sind Sie rechtlicher Eigentümer des Grundstücks.

Ihre Ansprechpartnerin

Kontaktieren Sie uns jederzeit gern, um mit uns über Ihre Wünsche und Vorstellungen zu sprechen.

Christin Finck
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

0385 3031-777
christin.finck@lge-mv.de

Ihre Ansprechpartnerin

Jetzt Interessent werden

* Pflichtfelder
Ich erkläre meine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung. *