im Verkauf

Wohngebiet Reinkenhagen - 15 Autominuten von Stralsund entfernt

Im grünen Umland des Strelasunds, direkt zwischen Stralsund und Greifswald, stehen  attraktive, erschlossene Baugrundstücke zum Verkauf!

Familienfreundliches Zuhause in attraktiver Lage

Mit einem Einfamilienhaus in Reinkenhagen beginnen glückliche Zeiten für Sie und Ihre Familie. Das Wohngebiet liegt zwischen Stralsund und Greifswald, mitten in der kleinen, lebendigen Gemeinde Sundhagen. Sie wohnen im wunderschönen, grünen Hinterland des Strelasunds und führen ein entspanntes Familienleben, denn alles was es dafür braucht, liegt gleich um die Ecke. Auch der Freizeitwert ist beträchtlich. Mal durchstreifen Sie die Natur und die Küstenabschnitte am Bodden, mal nutzen Sie die Vorzüge der nahen Hansestädte.

Wir verkaufen insgesamt 37 Grundstücke am nordwestlichen Rand von Reinkenhagen, die sich harmonisch in ein bestehendes Wohngebiet einfügen werden.

Familienfreundlich
überall hin kurze Wege und die Kinder wachsen unbeschwert auf

Hohe Lebensqualität
in der grünen Landschaft südlich der vorpommerschen Boddenküste

Verkehrsgünstig
sehr gut gelegen zwischen Stralsund, Greifwald, Grimmen

Sind Sie interessiert?

Interessiert am Baugebiet?
Laden Sie sich das Exposé oder den Grundstücksplan herunter, um alle wichtigen Informationen zu erhalten.

Exposé downloaden
Grundstücksplan downloaden

Rundum informiert: 360°-Ansicht der Umgebung unseres Bauprojekts
​​​​​​​Klicken Sie ins Bild und halten Sie die Maustaste gedrückt, um sich in alle Richtungen umzusehen. So erhalten Sie einen umfassenden Eindruck.

 

Familienfreundlich Wohnen

Für die Kinder ist alles in nächster Nähe und das entschleunigt den Alltag. Die neue Grund- und Regionalschule liegt praktisch nebenan, zur Kita radeln Sie in fünf Minuten. Ihr kleiner Fußballer kickt nachmittags auf dem Sportplatz und schließt sich der Jugendfeuerwehr an, Ihre Große vergöttert die Pferde auf dem Dressur- und Springplatz im Nachbardorf. Keine Frage, zum unbeschwerten Aufwachsen ist das Wohngebiet Reinkenhagen ideal. Auch stehen den Kids mit dem Gymnasium in Grimmen, der Hochschule Stralsund und der Universität Greifswald alle Bildungswege offen.

Familienfreundlich Wohnen

Praktische Infrastruktur

Direkt im Ort gibt es eine Arztpraxis, auch finden Sie weitere Praxen in der Gemeinde Sundhagen. Zum ausgiebigen Shopping geht es in die größeren Städte Stralsund und Greifswald mit ihren vielfältigen Geschäften, Boutiquen, Cafés und Restaurants.

Praktische Infrastruktur

Stralsund

Viel Spaß in der Freizeit

An den Wochenenden packen Sie Kind und Kegel ein und fahren an die naturbelassenen Strände des Strelasunds. Die Kleinen lernen im Flachwasser schwimmen und surfen. Oder Sie mieten ein Boot am Hafen Stahlbrode, schippern über das Boddengewässer und halten die Angel ins Meer. Die Tage klingen mit gemütlichem Grillen im Garten aus.  Auch abseits des Sommers können Sie mit Ihren Kids viel in der Gegend erleben. Mit den Rädern durchstreifen Sie alte Küstenwälder, beobachten Kormorankolonien, wandern im Naturerlebnispark Gristow, durchstreifen Tierparks oder das Ozeaneum. Zeit zu Zweit können Sie in den Theatern, Kinos oder bei Konzerten und Lesungen in den Städten genießen.

Viel Spaß in der Freizeit

Sehr gute Verkehrsanbindung

Mal eben nach Stralsund, Grimmen oder Greifswald ist kein Problem. Mit dem Auto legen Sie die Strecke nach Stralsund und Grimmen in einer guten Viertelstunde zurück, in die Universitätsstadt ist es eine knappe halbe Stunde.  Oder Sie nutzen die Bahn:  Der Regionalzug bringt Sie in gut zehn Minuten vom Haltepunkt Alt-Miltzow ins Zentrum der beiden Hansestädte. Auch führen neu gebaute Radwege in die Städte.

Sehr gute Verkehrsanbindung

Stralsund

Auf einen Blick

  • 37 Baugrundstücke für Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser
  • Grundstücksgrößen: ca. 440 bis 710 m²
  • Größe des Baugebietes: ca. 3,1 Hektar
  • Grundstückspreise: von 52.000 € bis 108.000 €

 

Die wichtigsten FAQs zu Reservierung und Kauf eines Grundstücks
1. Wie verbindlich ist die Reservierung für mich? Was kostet sie?

Die Reservierung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

2. Wie lange kann ich das Grundstück reservieren? Kann ich die Reservierung verlängern?

Der Zeitraum einer Reservierung beträgt zunächst 4 Wochen, jedoch wird die Reservierung nach Ablauf dieser Frist nicht automatisch gelöscht. Wir bitten Sie, uns vor Ablauf des Reservierungszeitraums eine kurze Rückmeldung zu geben (telefonisch oder per E-Mail), ob Ihr Interesse an dem Grundstück weiterhin besteht. Sollte Ihnen der Zeitraum von 4 Wochen nicht ausreichen, um alles Nötige (wie Finanzierung und Umsetzung des Bauvorhabens) zu klären, sprechen Sie uns bitte an. Eine Verlängerung der Reservierung ist in der Regel möglich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir ein Grundstück nicht unbegrenzt für Sie freihalten können.

3. Was muss ich tun, wenn ich das Grundstück erwerben möchte? Welche Daten werden benötigt?

Für Ihre Kaufabsicht ist eine schriftliche Bestätigung per E-Mail erforderlich. Sobald uns Ihre Erklärung vorliegt, leiten wir Ihre Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, steuerliche Identifikationsnummer) zur Vorbereitung der Beurkundung an das Notariat weiter, das den Musterkaufvertragsentwurf gefertigt hat.

Sollten Sie sich nach Ihrer schriftlichen Zusage gegen den Kauf entscheiden, weisen wir auf die Kostenzahlungsansprüche des Notariats für den Vertragsentwurf hin.

4. Kann ich vor dem Grundstückskauf ein Baugrundgutachten erstellen lassen?

Mit der Reservierung eines Grundstücks werden Ihnen bereits zahlreiche Unterlagen, u. a. ein Bericht über die Baugrunduntersuchung, für den Bereich der Erschließungsanlagen, zur Verfügung gestellt. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, nach entsprechender Abstimmung mit uns, vor Vertragsunterzeichnung eine grundstücksbezogene Baugrunduntersuchung auf Ihre Kosten durchführen zu lassen.

5. Wie lange dauert es, bis ich den Grundstückskauf beurkunden kann?

Der Notar wird Ihnen zeitnah den personalisierten Vertragsentwurf zukommen lassen. Gemäß § 17 Abs. 2 a S. 2 Beurkundungsgesetz wird Ihnen eine 14-tägige Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt, vor deren Ablauf der Vertrag nicht beurkundet werden darf. Die Vereinbarung eines Beurkundungstermins erfolgt über uns in Absprache mit Ihnen und dem Notariat.

6. Ich habe noch keine Finanzierung, kann ich trotzdem ein Grundstück kaufen?

Zunächst einmal steht Ihrem Wunsch, ein Grundstück zu reservieren und zu besichtigen, nichts im Wege; für die verbindliche Kaufentscheidung und einen Termin zur Beurkundung des Grundstückskaufs bei einem Notar empfehlen wir jedoch eine geklärte Finanzierung.

7. Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf eines Grundstücks?

Die Kaufnebenkosten setzen sich u. a. wie folgt zusammen: Notarkosten ca. 1 - 1,5 % vom Grundstückskaufpreis, Grundbuchamt für die Grundbucheintragungen (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung) ca. 0,5 % und Grunderwerbsteuer derzeit von 6 % jeweils vom Grundstückskaufpreis.

8. Fällt eine Maklercourtage an?

Bei uns fällt für Sie keine Provision an.

9. Gibt es eine Bauträgerbindung?

Wir verkaufen grundsätzlich bauträgerfrei.

10. Wann ist der Kaufpreis fällig? Erhalte ich eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises? Auf welches Konto muss ich den Kaufpreis überweisen?

Die Zahlung des Kaufpreises ist erst fällig, wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Notar dem Käufer dies schriftlich mitgeteilt hat. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist 4 Wochen nach Erhalt der notariellen Kaufpreisfälligkeitsmitteilung. Das Konto, auf das Sie den Kaufpreis dann zahlen, entnehmen Sie bitte dem Kaufvertrag.

11. Wann erfolgt die Übergabe des Grundstücks (Besitzübergang)? Wann werde ich rechtlicher Eigentümer im Grundbuch?

Der Besitzübergang erfolgt in der Regel mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt gehen dann Nutzen und Lasten des Grundstücks auf den Käufer über. Dies ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie mit Ihrem Hausbau beginnen können.

Den Eingang des vollständigen Kaufpreises teilen wir dem beurkundenden Notar mit; dieser wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beantragen, sofern ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer) vorliegt. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie eine entsprechende Eintragungsnachricht des Grundbuchamtes sowie einen aktuellen Grundbuchauszug. Mit Eintragung im Grundbuch sind Sie rechtlicher Eigentümer des Grundstücks.

Ihre Ansprechpartnerin

Kontaktieren Sie uns jederzeit gern, um mit uns über Ihre Wünsche und Vorstellungen zu sprechen.

Christin Finck
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

0385 3031-777
christin.finck@lge-mv.de

Ihre Ansprechpartnerin