im Verkauf

Ferienpark Ostseeblick in Wohlenberg

An der Wohlenberger Wiek, zwischen Lübeck und Wismar, entsteht nur wenige Gehminuten vom Ostseestrand entfernt ein attraktiver Ferienpark.

Ihr neues Ferienhaus, ganz nah am Meer

Himmlische Ruhe, Entspannung und unberührte Natur: Unser Ferienpark an der mecklenburgischen Ostseeküste erfüllt alle Ansprüche an einen erholsamen Urlaub am Meer. Zum Verkauf stehen traumhafte Baugrundstücke, auf denen Ferienhäuser zur Vermietung gebaut werden dürfen.

Der Ferienort Wohlenberg ist ein Ortsteil der Stadt Klütz und besonders bei Familien beliebt. Die ruhige, strandnahe Lage bietet optimale Vermietungschancen. Das lebhaftere Ostseebad Boltenhagen und die Hansestädte Wismar und Lübeck sind bestens erreichbar.

Traumhafte Lage
nur 400 Meter zum Sandstrand und Flachwasser

Sehr familienfreundlich
tolle Angebote für Ihre Feriengäste

 

Werthaltige Kapitalanlage
in einem beliebten Ferienort an der Ostsee

 

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Rundum informiert: 360°-Ansicht der Umgebung unseres Ferienhausgebiets
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Exklusive Lage

Die Lage der Ferienimmobilie könnte kaum schöner sein. Überall ist das Meer zu spüren: Sanfte Wellen rauschen, der Wind weht, Möwen ziehen ihre Kreise. Sogar aus den Ferienhäusern, die an einem leicht ansteigenden Hang entstehen werden, sieht man das Meer bis zum Horizont. Nur fünf Minuten spaziert man zum feinsandigen, weißen Sandstrand, der sich etwa fünf Kilometer zwischen den Steilküsten entlang streckt. Ihre Feriengäste werden fasziniert sein von der reizvollen Küstenlandschaft im Klützer Winkel und eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt entdecken.

Exklusive Lage

Luftaufnahme des Ferienparks Ostseeblick Wohlenberg: Im Vordergrund sind neu erschlossene Ferienhausgrundstücke der LGE zu sehen, eingebettet in eine grüne Küstenlandschaft mit Blick auf die Ostsee.
Ferienpark Ostseeblick Wohlenberg

Ostsee erleben

Wohlenberg ist der perfekte Spot für alle Wasserratten und Wassersportbegeisterte. Den ganzen Sommer lang planschen die Kids im flachen Wasser der Ostsee, kleckern Sandburgen und sammeln Muscheln, während die Eltern ein Sonnenbad genießen und die Segelboote auf dem offenen Meer zählen. Zwischendurch haben alle jede Menge Spaß und Action beim Windsurfen oder Kitesurfen, ob mit eigenem Material oder in der Wohlenberger Surfschule.

Ostsee erleben

Familienfreundliche Umgebung

Wer ausnahmsweise mal nicht am Strand sein möchte, verbringt ein paar Stunden im Kinderland, mit kleinen Motorrädern, Quads, Trampolin, Schaukeln und vielem mehr. Für den kleinen Hunger gibt es herzhafte Fischbrötchen an der Mole, lokale Raritäten im Hofladen und eines der besten Softeis in M-V im „Island 15/6“. Gestärkt erkundet man die nahe Steilküste mit ihrem schmalen Felsenstreifen. Oder schwingt sich aufs Fahrrad und radelt bis ins nahe Ostseebad Boltenhagen oder die Hansestadt Wismar. Der sichere Ostseeküstenradweg führt direkt am Ferienpark vorbei.

Familienfreundliche Umgebung

Ausflugsziele in der Nähe

Da schlägt das Herz aller Kulturliebhaber höher: das Schloss Bothmer in Klütz, das Unesco-Welterbe der Altstadt von Wismar, Konzerte im Kurpark Boltenhagen, Lesungen im Literaturhaus Uwe Johnson – alles in Reichweite. Vielfältige Veranstaltungen im Sommer, aber auch in den kälteren Jahreszeiten, sorgen für Abwechslung. Auch für Familien gibt es jede Menge Ausflugsziele wie das Wonnemar-Spaßbad und das Phantechnikum in Wismar, den Tigerpark und das Star-Wars-Museum in Dassow oder den Miniatur-Entdeckerpark in Kalkhorst.

Ausflugsziele in der Nähe

Sehr gute Anbindung

Ihre neue Ferienimmobilie erreichen Sie bzw. Ihre Feriengäste leicht. Von der Ostseeautobahn A20 sind es rund 20 Kilometer bis nach Wohlenberg (Abfahrt Grevesmühlen oder Abfahrt Wismar). Gut ausgebaute Straßen führen durch das schöne Hinterland der Ostseeküste bis direkt an die Wohlenberger Wiek und den Ferienpark.

Sehr gute Anbindung

Alles auf einen Blick

  • 78 Grundstücke sofort bebaubare Grundstücke für Ferienhäuser
  • Grundstücksgrößen: von ca. 460 m² bis ca. 1.500 m²
  • Größe des Baugebietes: ca. 10 Hektar
  • Grundstückspreise: von 161.000 € bis 297.000 €
  • bauträgerfrei

 

Die wichtigsten FAQs zu Reservierung und Kauf eines Grundstücks
1. Wie verbindlich ist die Reservierung für mich? Was kostet sie?

Die Reservierung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

2. Wie lange kann ich das Grundstück reservieren? Kann ich die Reservierung verlängern?

Der Zeitraum einer Reservierung beträgt zunächst 4 Wochen, jedoch wird die Reservierung nach Ablauf dieser Frist nicht automatisch gelöscht. Wir bitten Sie, uns vor Ablauf des Reservierungszeitraums eine kurze Rückmeldung zu geben (telefonisch oder per E-Mail), ob Ihr Interesse an dem Grundstück weiterhin besteht. Sollte Ihnen der Zeitraum von 4 Wochen nicht ausreichen, um alles Nötige (wie Finanzierung und Umsetzung des Bauvorhabens) zu klären, sprechen Sie uns bitte an. Eine Verlängerung der Reservierung ist in der Regel möglich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir ein Grundstück nicht unbegrenzt für Sie freihalten können.

3. Was muss ich tun, wenn ich das Grundstück erwerben möchte? Welche Daten werden benötigt?

Für Ihre Kaufabsicht ist eine schriftliche Bestätigung per E-Mail erforderlich. Sobald uns Ihre Erklärung vorliegt, leiten wir Ihre Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, steuerliche Identifikationsnummer) zur Vorbereitung der Beurkundung an das Notariat weiter, das den Musterkaufvertragsentwurf gefertigt hat.

Sollten Sie sich nach Ihrer schriftlichen Zusage gegen den Kauf entscheiden, weisen wir auf die Kostenzahlungsansprüche des Notariats für den Vertragsentwurf hin.

4. Kann ich vor dem Grundstückskauf ein Baugrundgutachten erstellen lassen?

Mit der Reservierung eines Grundstücks werden Ihnen bereits zahlreiche Unterlagen, u. a. ein Bericht über die Baugrunduntersuchung, für den Bereich der Erschließungsanlagen, zur Verfügung gestellt. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, nach entsprechender Abstimmung mit uns, vor Vertragsunterzeichnung eine grundstücksbezogene Baugrunduntersuchung auf Ihre Kosten durchführen zu lassen.

5. Wie lange dauert es, bis ich den Grundstückskauf beurkunden kann?

Der Notar wird Ihnen zeitnah den personalisierten Vertragsentwurf zukommen lassen. Gemäß § 17 Abs. 2 a S. 2 Beurkundungsgesetz wird Ihnen eine 14-tägige Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt, vor deren Ablauf der Vertrag nicht beurkundet werden darf. Die Vereinbarung eines Beurkundungstermins erfolgt über uns in Absprache mit Ihnen und dem Notariat.

6. Ich habe noch keine Finanzierung, kann ich trotzdem ein Grundstück kaufen?

Zunächst einmal steht Ihrem Wunsch, ein Grundstück zu reservieren und zu besichtigen, nichts im Wege; für die verbindliche Kaufentscheidung und einen Termin zur Beurkundung des Grundstückskaufs bei einem Notar empfehlen wir jedoch eine geklärte Finanzierung.

7. Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf eines Grundstücks?

Die Kaufnebenkosten setzen sich u. a. wie folgt zusammen: Notarkosten ca. 1 - 1,5 % vom Grundstückskaufpreis, Grundbuchamt für die Grundbucheintragungen (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung) ca. 0,5 % und Grunderwerbsteuer derzeit von 6 % jeweils vom Grundstückskaufpreis.

8. Fällt eine Maklercourtage an?

Bei uns fällt für Sie keine Provision an.

9. Gibt es eine Bauträgerbindung?

Wir verkaufen grundsätzlich bauträgerfrei.

10. Wann ist der Kaufpreis fällig? Erhalte ich eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises? Auf welches Konto muss ich den Kaufpreis überweisen?

Die Zahlung des Kaufpreises ist erst fällig, wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Notar dem Käufer dies schriftlich mitgeteilt hat. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist 4 Wochen nach Erhalt der notariellen Kaufpreisfälligkeitsmitteilung. Das Konto, auf das Sie den Kaufpreis dann zahlen, entnehmen Sie bitte dem Kaufvertrag.

11. Wann erfolgt die Übergabe des Grundstücks (Besitzübergang)? Wann werde ich rechtlicher Eigentümer im Grundbuch?

Der Besitzübergang erfolgt in der Regel mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt gehen dann Nutzen und Lasten des Grundstücks auf den Käufer über. Dies ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie mit Ihrem Hausbau beginnen können.

Den Eingang des vollständigen Kaufpreises teilen wir dem beurkundenden Notar mit; dieser wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beantragen, sofern ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer) vorliegt. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie eine entsprechende Eintragungsnachricht des Grundbuchamtes sowie einen aktuellen Grundbuchauszug. Mit Eintragung im Grundbuch sind Sie rechtlicher Eigentümer des Grundstücks.

Persönliche Beratung

Kontaktieren Sie uns jederzeit gern, um mit uns über Ihre Wünsche und Vorstellungen zu sprechen.

LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

0385 3031-754
helena.eckert@lge-mv.de