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Wohngebiet Schönberg „Ahornring“

Im Wohngebiet „Ahornring“ leben Sie in einem familienfreundlichen Umfeld, mitten in der wunderschönen Naturlandschaft Westmecklenburgs.

Entspanntes Leben genießen

Ein eigenes Haus mit großem Garten, kurze Wege im Alltag und die Natur nebenan. Diese Wünsche gehen im „Ahornring“ in Erfüllung. Wir verkaufen insgesamt zehn Grundstücke für Einfamilienhäuser im neu entwickelten Wohngebiet, das am nördlichen Stadtrand von Schönberg liegt und sich harmonisch in die Nachbarschaft einfügen wird.

Familienfreundlich
kurze Wege, um alltäglichen Bedürfnisse zu erfüllen

Erlebnisreich
in nur 15 Minuten zum Badespaß an der Ostsee

Verkehrsgünstig
mitten in Westmecklenburg, nur eine Stunde bis Hamburg

Sind Sie interessiert?

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir Sie als Interessent für das Baugebiet aufnehmen sollen. Sie erhalten weitere Informationen, sobald der Verkauf startet.

Jetzt Interessent werden

 

Familienfreundliche Umgebung

Kita, Grundschule, Regionalschule und Gymnasium – alles ist schnell und bequem zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Mehrere Einkaufsmöglichkeiten sind in der Nähe. In der Altstadt mit den hübschen Fachwerkhäusern finden Sie nette, kleine Geschäfte und verschiedene Arztpraxen.

Familienfreundliche Umgebung

Freizeitaktivitäten

Freuen Sie sich auf Ruhe und viel entspannende Möglichkeiten rund um Ihr neues Zuhause. Mit dem Rad die grüne Gegend der Stepenitz- und Maurineniederung erkunden, im schönen Naturbad baden, den Schönberger Musiksommer in der mittelalterlichen St.-Laurentius-Kirche erleben oder Geschichtliches im Volkskundemuseum entdecken – es gibt viele abwechslungsreiche Freizeitangebote für Klein und Groß.

Freizeitaktivitäten

Naturbad in Schönberg

Perfekt für Pendler

Direkt an der Ostseeautobahn A20 gelegen, ist Schönberg ein idealer Ausgangspunkt für Pendler. Von Vorteil für die, die ein ruhiges Zuhause lieben und die Reize der Großstadt schätzen. Bis nach Lübeck fährt man eine halbe Stunde mit dem Auto, bis Hamburg eine ganze Stunde (Zentrum). Mit dem Zug sind Sie ähnlich kurz unterwegs.

Perfekt für Pendler

Ortseingang Schönberg

Alles auf einen Blick

  • 10 Grundstücke für Einfamilienhäuser
  • Grundstücksgrößen: zwischen ca. 450 bis ca. 650 m2
  • Größe des Baugebietes: ca. 0,5 Hektar
Die wichtigsten FAQs zu Reservierung und Kauf eines Grundstücks
1. Wie verbindlich ist die Reservierung für mich? Was kostet sie?

Die Reservierung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

2. Wie lange kann ich das Grundstück reservieren? Kann ich die Reservierung verlängern?

Der Zeitraum einer Reservierung beträgt zunächst 4 Wochen, jedoch wird die Reservierung nach Ablauf dieser Frist nicht automatisch gelöscht. Wir bitten Sie, uns vor Ablauf des Reservierungszeitraums eine kurze Rückmeldung zu geben (telefonisch oder per E-Mail), ob Ihr Interesse an dem Grundstück weiterhin besteht. Sollte Ihnen der Zeitraum von 4 Wochen nicht ausreichen, um alles Nötige (wie Finanzierung und Umsetzung des Bauvorhabens) zu klären, sprechen Sie uns bitte an. Eine Verlängerung der Reservierung ist in der Regel möglich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir ein Grundstück nicht unbegrenzt für Sie freihalten können.

3. Was muss ich tun, wenn ich das Grundstück erwerben möchte? Welche Daten werden benötigt?

Für Ihre Kaufabsicht ist eine schriftliche Bestätigung per E-Mail erforderlich. Sobald uns Ihre Erklärung vorliegt, leiten wir Ihre Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, steuerliche Identifikationsnummer) zur Vorbereitung der Beurkundung an das Notariat weiter, das den Musterkaufvertragsentwurf gefertigt hat.

Sollten Sie sich nach Ihrer schriftlichen Zusage gegen den Kauf entscheiden, weisen wir auf die Kostenzahlungsansprüche des Notariats für den Vertragsentwurf hin.

4. Kann ich vor dem Grundstückskauf ein Baugrundgutachten erstellen lassen?

Mit der Reservierung eines Grundstücks werden Ihnen bereits zahlreiche Unterlagen, u. a. ein Bericht über die Baugrunduntersuchung, für den Bereich der Erschließungsanlagen, zur Verfügung gestellt. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, nach entsprechender Abstimmung mit uns, vor Vertragsunterzeichnung eine grundstücksbezogene Baugrunduntersuchung auf Ihre Kosten durchführen zu lassen.

5. Wie lange dauert es, bis ich den Grundstückskauf beurkunden kann?

Der Notar wird Ihnen zeitnah den personalisierten Vertragsentwurf zukommen lassen. Gemäß § 17 Abs. 2 a S. 2 Beurkundungsgesetz wird Ihnen eine 14-tägige Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt, vor deren Ablauf der Vertrag nicht beurkundet werden darf. Die Vereinbarung eines Beurkundungstermins erfolgt über uns in Absprache mit Ihnen und dem Notariat.

6. Ich habe noch keine Finanzierung, kann ich trotzdem ein Grundstück kaufen?

Zunächst einmal steht Ihrem Wunsch, ein Grundstück zu reservieren und zu besichtigen, nichts im Wege; für die verbindliche Kaufentscheidung und einen Termin zur Beurkundung des Grundstückskaufs bei einem Notar empfehlen wir jedoch eine geklärte Finanzierung.

7. Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf eines Grundstücks?

Die Kaufnebenkosten setzen sich u. a. wie folgt zusammen: Notarkosten ca. 1 - 1,5 % vom Grundstückskaufpreis, Grundbuchamt für die Grundbucheintragungen (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung) ca. 0,5 % und Grunderwerbsteuer derzeit von 6 % jeweils vom Grundstückskaufpreis.

8. Fällt eine Maklercourtage an?

Bei uns fällt für Sie keine Provision an.

9. Gibt es eine Bauträgerbindung?

Wir verkaufen grundsätzlich bauträgerfrei.

10. Wann ist der Kaufpreis fällig? Erhalte ich eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises? Auf welches Konto muss ich den Kaufpreis überweisen?

Die Zahlung des Kaufpreises ist erst fällig, wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Notar dem Käufer dies schriftlich mitgeteilt hat. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist 4 Wochen nach Erhalt der notariellen Kaufpreisfälligkeitsmitteilung. Das Konto, auf das Sie den Kaufpreis dann zahlen, entnehmen Sie bitte dem Kaufvertrag.

11. Wann erfolgt die Übergabe des Grundstücks (Besitzübergang)? Wann werde ich rechtlicher Eigentümer im Grundbuch?

Der Besitzübergang erfolgt in der Regel mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt gehen dann Nutzen und Lasten des Grundstücks auf den Käufer über. Dies ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie mit Ihrem Hausbau beginnen können.

Den Eingang des vollständigen Kaufpreises teilen wir dem beurkundenden Notar mit; dieser wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beantragen, sofern ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer) vorliegt. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie eine entsprechende Eintragungsnachricht des Grundbuchamtes sowie einen aktuellen Grundbuchauszug. Mit Eintragung im Grundbuch sind Sie rechtlicher Eigentümer des Grundstücks.

Ihre Ansprechpartnerin

Kontaktieren Sie uns jederzeit gern, um mit uns über Ihre Wünsche und Vorstellungen zu sprechen.

Christin Finck
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin


0385 3031-777
christin.finck@lge-mv.de

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